Am 24. Juli 2001 beschließt die Stadt Angermünde nach mehrjähriger Vorarbeit (Gnmdsücksbereinigungen, Grundstückskäufen und Beseitigung von Altlasten) den Bebauungsplan „Wohnungsbaustandort Dobberzin Nord“ Die Erarbeitung dieses B-Plans wurde zuvor im März 1999 von der Angermünder SVV beschlossen. Mit dem B-Plan wird für mehr als die Hälfte des Dorfes zwischen der Bundesstraße B2 und dem Mündeseeufer neues Baurecht geschaffen. Die Stadt Angermünde erschließt große Teile des Bebauungsgebietes und beginnt mit der Grundstücksvermarktung in eigener Regie. Das Gelände der Bungalowgemeinschaft am Thekenberg bleibt in dem neuen Bebauungsplan mit geringfügigen Veränderungen als Freizeit- und Erholungsgebiet und mit einem eigenen Textbebauungsplan erhalten. In den Folgejahren entstehen vor dem alten Gutshaus auf dem neuerschlossenem Baugebiet an beiden Straßenseiten neue Wohnhäuser.