Im Oktober 1945 begann in Ostdeutschland die Bodenreform. Entsprechend dem Potsdamer Abkommen waren die land- und forstwirtschaftlichen Flächen aller Junker und Großgrundbesitzer (über 100 ha) und der Landbesitz ehemaliger Nazigrößen entschädigungslos zu enteignen und auf sogenannte „Landbewerber“ (ehemalige Gutsarbeiter, Kleinbauern und Vertriebene aus den früheren Ostgebieten des Deutschen Reiches) zu verteilen. Kirchenland blieb bei der Bodenreform unangetastet.
In Dobberzin erhielten mit der Bodenreform mehr als fünfzig Familien (Altfamilien, Umsiedler, Bewerber aus umliegenden Dörfern, Angermünder und Eberswalder) eine sogenannte Siedlerstelle (bäuerliche Wirtschaft) mit 3 bis 10 ha Ackerland. Die Überlassung des Ackerlandes war mit Auflagen verbunden, zum Beispiel die Erfüllung eines jährlichen Abgabensolls an landwirtschaftlichen Produkten zur Versorgung der Bevölkerung in den Städten. Dies war bei fehlenden Pferden und Maschinen, schlechtem Saatgut, fehlenden Düngemittel und teilweise auch fehlender bäuerlicher Erfahrung oft sehr schwer. Die Kinder der damaligen Siedler aus den Dobberziner Familien Albrecht, Büttner, Banaskiewicz, Fechtner, Feuerhak, Gaudeck, Küster, Kritschke, Markgraf, Pfefferkorn, Rösler, Wiehert und andere können sich gut an diese Zeit erinnern. Die Neusiedler von Dobberzin beginnen mit dem Bau von Häusern und Stallungen. In dieser Zeit entsteht (aus Holz und Lehm!) der Ausbau an der Kerkower Straße (,,Blitzbauten“).