Die Dobberziner Agrar-GmbH wird geg1ündet. Dieser G1ündung war ein nicht leichter Weg vorausgegangen. Ausgangspunkt war das Landwittschaftsanpassungsgesetz (LAG), beschlossen von der neuen deutschen Regierung unmittelbar nach der deutschen Einheit. Nach diesem Gesetz mußten bis 31. Dezember 1991 die bestehenden LPGs in ihren alten F01men aufgelöst und durch neue Unternehmen nach BGB und Handelsgesetz ersetzt werden. Damit wollte man den Einstieg der ostdeutschen Landwitte in die Marktwittschaft en-eichen und die Eigentumsverhältnisse klären. Das war unter dem gewaltigen Zeitdruck und der damals noch großen Verunsicherung der ostdeutschen Bauern eine nicht leichte Aufgabe. Den Landeigentümern war ihr Land zutückzugeben. Darüber hinaus waren die LPG-Mitglieder für ihren Anteil an der Genossenschaft aus der noch verfügbaren Masse abzufinden. Dabei war es möglich und erwünscht, dass sich aus den aufzulösenden Strukturen neue privatrechtliche Unternehmen bildeten.

Die LPG „Neuer Weg“ verfügte vor ihrer Umwandlung über ca. 900 ha Acker- und Grünland, einen Tierbestand von  2000 Schweinen, 800 Kühen, 2 Schafherden, diverse Kleintiere und hatte noch 70 Mitglieder. Davon entschieden sich 13 Mitglieder für eine Umwandlung in eine Agrar-GmbH mit Eigentumsland und Pachtland. Das zu hinterlegende Grundkapital für die GmbH in Höhe von 50 000 DM wurde von den Gründungsmitgliedern aufgebracht. Die anderen ehemaligen LPG-Mitglieder gingen entweder in den Ruhestand oder arbeiteten als bäuerliche Einzelwirtschaft weiter. Die Gründungsmitglieder der Dobberziner Agrar-GmbH wählten als ihren Geschäftsführer Herrn Günter Zillmann und als seine Stellvertreterin und Prokuristin Frau Renate Eickenjäger.